Dr. med. univ. Eva Pusch
Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe                          Ärztin für Allgemeinmedizin                                                  Privatordination / Wahlärztin

Lebenslauf Dr. med. univ. Eva Pusch


  • Medizinstudium an der Karl Franzens Universität Graz
  • Promotion 2004 in Graz
  • 2006 - 2010 Ausbildung zur Ärztin für Allgemeinmedizin am LKH Graz, Jus practicandi
  • 2010 - 2012 Assistenzärztin in Facharztausbildung an der Klinik für Strahlentherapie und Radioonkologie in Graz
  • 2012 - 2018 Ausbildung zur Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe an der Universitäts - Frauenklinik Graz, sowie am LKH Hochsteiermark Leoben. Intensive Mitarbeit im Brustgesundheitszentrum sowie in der Kinderwunschambulanz und in der Familienberatungsstelle
  • 01.01.2019 Eröffnung der Wahlarztpraxis.
  • Konsiliarärztin im AUVA Rehazentrum Tobelbad
  • Verheiratet, Sohn Paul geboren 2016
  • Fremdsprachen: Englisch und Französisch (Maturaniveau)


=> Wichtige Information zur Rezeptausstellung für                                                              hormonelle Verhütungsmittel (z.B.: "Pille")

Pillenrezepte werden im Rahmen der jährlichen Vorsorgeuntersuchung ausgestellt. Diese Untersuchung ist besonders wichtig, um Ihre Gesundheit unter der Einnahme hormoneller Verhütungsmittel regelmäßig zu kontrollieren. Rezeptausstellungen ohne aktuelle Untersuchung sind nur ausnahmsweise zur kurzfristigen Überbrückung möglich.
In diesen Fällen gilt:

  • das Rezept muss persönlich abgeholt werden.
  • es ist kostenpflichtig.

Bitte planen Sie daher rechtzeitig Ihren Vorsorgetermin ein – so können wir eine kontinuierliche und sichere Betreuung gewährleisten.

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=> Abnormes PAP-Abstrich-Ergebnis:                                                         Was bedeutet das für Sie als Patientin?  (mit freundlicher Genehmigung von Zytologie LKH - Graz)

 https://www.zytologiegraz.at/patienten-kunden

Präambel:
Für die Einsender:Innen des Selbständigen Ambulatoriums Zytologisches Institut Graz und
deren Patientinnen wurde auf Anregung von MR Dr. Bernhard Pötsch, Fachgruppenobmann der
Steirischen Fachgruppe für Gynäkologie und Geburtshilfe eine kurze Zusammenfassung erstellt,
welche Bedeutung die Aussagen des Pathologen/der Pathologin im Rahmen einer
Befunderstellung des Pap-Abstriches haben.



Einleitung:
Generell bedeutet ein abnormer Zellabstrich vom Gebärmutterhals keinesfalls, dass bei Ihnen Krebs vorliegt! Dieser zytologische Befund muss seitens der Gynäkologin/des Gynäkologen erst weiter abgeklärt und bestätigt werden.

1. Abnorme Pap-Abstrich-Ergebnisse
Es gibt mehrere Befunde bei einem abnormalen Pap-Abstrich:


1) ASCUS = Atypische Plattenepithelzellen mit unbestimmter Signifikanz
ASC-US ist unter den abnormen Abstrichbefunden am häufigsten. Etwa einer von 15
Abstrichen zeigt so ein Ergebnis. ASCUS bedeutet, dass sich atypische Zellen im
Abstrich gezeigt haben, von denen man nicht genau weiß, wodurch sie verursacht
worden sind (ASC-US = atypische Zellen von unklarer Signifikanz).
ASC-US bedeutet nicht, dass Sie Krebs haben oder jemals bekommen werden, aber,
dass es Veränderungen in Zellen gegeben hat, die weitere Untersuchungen und eine
Überwachung erfordern.
Das Krebsrisiko ist relativ gering, da häufig keine HPV- (Humanes Papilloma Virus) -
Infektion vorliegt. Andere sexuell übertragbare Infektionen, Pilzbefall, Polypen
(gutartige Geschwülste) des Gebärmutterhalses oder Zysten, vaginale Reizungen oder
Entzündungen oder niedrige Hormonspiegel bei Frauen in und nach den
Wechseljahren können die Ursache von ASC-US sein. 

Empfehlung an die Patientin:
Abstrichwiederholung mit HPV-Test. Optional Gewebsprobe vom Gebärmutterhals
bzw. des Gebärmutterhalskanals


2) ASC-H (Atypische Plattenepithelzellen, hochgradige intraepitheliale Neoplasie
nicht ausgeschlossen)
Es handelt sich um eine Sonderform von ASCUS, ist aber sehr selten. Hier besteht
eine geringfügig höhere Wahrscheinlichkeit einer Krebsvorstufe als bei ASCUS.


Empfehlung an die Patientin:
In erster Linie eine Gewebsprobe vom Gebärmutterhals bzw. des
Gebärmutterhalskanals


3) SIL= Plattenepitheliale intraepitheliale Läsion
Eine Plattenepithelläsion (Squamous intraepithelial lesion) kann auf der Oberfläche
des Gebärmutterhalses entstehen. SIL kann als Krebsvorstufe angesehen werden. Sie
kann gering ausgeprägt sein (Low-grade SIL = niedriggradige Plattenepithelläsion
(LSIL)) oder als
High-grade SIL = hochgradige Plattenepithelläsion (HSIL) klassifiziert werden. LSIL
sind sehr häufig und verschwinden in der Regel auch ohne Behandlung von selbst.
HSIL kann unbehandelt zu Krebs führen.


Empfehlung an die Patientin bei HSIL:
Gewebsprobe vom Gebärmutterhals bzw. des Gebärmutterhalskanals, evtl. zusätzlich
HPV-Test.


4) AGC = Atypische Drüsenzellen
Dieser Befund ist selten und bedeutet, dass atypische schleimabsondernde (Drüsen-)
Zellen im Abstrich vom Gebärmutterhals festgestellt wurden. Atypische Zellen
stammen aus dem Gebärmutterhalskanal oder der Gebärmutterhöhle.
Es kann sich um eine Entzündung z.B. nach Verletzungen, bei liegender Spirale oder
nach Bestrahlung handeln. Seltener stellt AGC den Hinweis auf Krebs oder dessen
Vorstufen dar.


Empfehlung an die Patientin:
Ausschabung des Gebärmutterhalses und auch Gewebsprobe aus der
Gebärmutterhöhle.


2. Normaler PAP-Zellabstrich, jedoch positiver HPV-Test
Selten. Hier kann neuerlich ein HPV-Test, eine Zellabstrichkontrolle oder auch eine
besonders genaue mikroskopische Untersuchung des Gebärmutterhalses bzw. der
Scheide und der Schamlippen (Kolposkopie) notwendig sein.


GENERELL GILT BEI ABNORMALEM PAP-ABSTRICH/HPV- TEST:

Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin will für Sie die größte Sicherheit erreichen. Dies geschieht
durch Ergänzungen oder Wiederholungen von Untersuchungen:
- des Pap-Abstrichs,
- eines HPV-Tests und/oder
- einer Gewebsprobe vom Gebärmutterhals bzw. der Gebärmutterhöhle.
Dies kann auch mehrfach im Abstand von z.B. 6 Monaten notwendig sein.


3. Nachsorge nach einem Pap-Abstrich mit eingeschränkter Repräsentativität

Dies bedeutet auf keinen Fall, dass hier ein erhöhtes Krebsrisiko besteht. In der Regel
ist das weitere Vorgehen abhängig von der klinischen Situation und den vorgehenden
Pap-Befunden.
Wenn also die vorhergehenden Befunde negativ sind, der Gebärmutterhals normal ist
(siehe oben Kolposkopie) und keine Symptome vorliegen, so wird eine reguläre
Kontrolle in ca. 6-12 Monaten empfohlen. Einer gesonderten Information der
Patientin bedarf es dann nicht.


4. Nachsorge nach einem Pap-Abstrich mit fehlender Repräsentativität (Pap 0)

Auch dies bedeutet nicht, dass ein erhöhtes Krebsrisiko besteht. Hier wird die
Gynäkologin/der Gynäkologe eine Wiederholung innerhalb von 3-6 Monaten (nicht
vorher wegen Epithelregeneration) des Abstrichs anstreben, um die maximale
diagnostische Sicherheit für Sie zu erzielen.
Verfasser:
- ÄDir Univ. Doz. Martin Tötsch, MBA, Selbständiges Ambulatorium
Zytologisches Institut, KAGes
- In Kooperation mit Univ. Prof. Dr. Edgar Petru, Facharzt für Frauenheilkunde
und Geburtshilfe, Graz

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Wahlarzt bedeutet:
Versicherte aller Krankenkassen, können die zuvor bei mir bezahlte Honorarnote, bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse zur anteiligen Kostenübernahme einreichen.
Für ÖGK- (Österreichische Gesundheitskasse); BVA- Versicherte bzw. SVA (Sozialversicherung der gewerbl. Wirtschaft)- Versicherte werden die Rechnungen, wenn Sie es wünschen umgehend nach der Bezahlung von uns, für Sie beim Versicherungsträger eingereicht.



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